Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
In Kraft getreten am 3. September 2026
Anbieter: GOLLE Digital Solutions GmbH, Berger Straße 125, 60385 Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 139552, USt-IdNr. DE456105116, vertreten durch den Geschäftsführer Fabian Golle.
1. Geltungsbereich, Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „inbrix“ (die Software) zwischen der GOLLE Digital Solutions GmbH (Anbieter) und dem Kunden.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss, Testphase
2.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Registrierung bestätigt oder den Zugang freischaltet.
2.2 Mit dem Vertragsschluss wird zugleich der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Er ist im Kundenkonto unter „Organisation → Datenschutz & Sicherheit“ jederzeit abrufbar und in vorsignierter Fassung herunterladbar. Die jeweils aktuelle Musterfassung einschließlich der Anlagen ist bereits vor Vertragsschluss unter inbrix.ai/de/avv einsehbar.
2.3 Testphase. Der Anbieter kann eine kostenlose Testphase von 14 Tagen auf Leistungsniveau des Pakets „Pro“ gewähren, begrenzt auf einen KI-Mitarbeiter und 50 Bot-Konversationen. Für die Testphase muss der Kunde kein Zahlungsmittel hinterlegen. Die Testphase endet automatisch mit Ablauf der 14 Tage, ohne dass es einer Kündigung bedarf; sie geht nicht selbsttätig in ein kostenpflichtiges Abonnement über, und es erfolgt keine Abbuchung. Der Kunde kann die Testphase jederzeit im Kundenkonto vorzeitig beenden oder jederzeit ein kostenpflichtiges Paket wählen; schließt er während der laufenden Testphase ab, wird die verbleibende Testzeit angerechnet und die erste Abrechnung erfolgt erst nach deren Ablauf. Nach Ende der Testphase wird der Zugang auf Lesezugriff beschränkt: Bestandsdaten bleiben einsehbar und exportierbar, die produktive Nutzung (insbesondere Bearbeitung von Vorgängen, Versand von Nachrichten und KI-Funktionen) ruht bis zum Abschluss eines kostenpflichtigen Pakets. Ziffer 11.3 und 17.4 (Datenexport, Aufbewahrung nach Vertragsende) gelten entsprechend. Für die Testphase selbst bestehen kein Anspruch auf Verfügbarkeit, kein Support-Anspruch und keine Gewährleistung.
3. Leistungsgegenstand
3.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als Software as a Service über das Internet zur Nutzung bereit und speichert die vom Kunden eingebrachten Daten. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht.
3.2 Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung (Website, Paketübersicht) und dem gebuchten Paket. Die Software umfasst insbesondere: Ticket-Posteingang für E-Mail, Chat, Web-Formular und angebundene Systeme; eine Wissensbasis; ein einbettbares Chat-Widget; ein öffentliches Support-Portal; sowie KI-gestützte Funktionen einschließlich autonom arbeitender KI-Mitarbeiter (Bots).
3.3 Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Änderungen, die den vertraglich geschuldeten Funktionsumfang nicht wesentlich einschränken, sind zulässig. Bei einer wesentlichen Einschränkung kann der Kunde innerhalb von 4 Wochen ab Mitteilung außerordentlich kündigen.
3.4 Nicht geschuldet sind Leistungen Dritter, insbesondere die Verfügbarkeit externer Modellanbieter, angebundener Fremdsysteme sowie die Zustellung von E-Mails durch Dritte.
3.5 Abhängigkeit von Drittplattformen. Einzelne Funktionen – insbesondere die Anbindung des Shopware-Producer-Accounts – setzen voraus, dass der jeweilige Drittanbieter (z. B. die shopware AG) seine Schnittstellen weiterhin bereitstellt und ihre Nutzung zulässt. Deren Verfügbarkeit, Fortbestand und rechtliche Zulässigkeit liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (vgl. Ziffer 3.4). Stellt ein Drittanbieter eine Schnittstelle ein, ändert er seine Nutzungsbedingungen, untersagt er die Nutzung oder macht er sie technisch oder rechtlich unmöglich, kann der Anbieter die betroffene Funktion anpassen, aussetzen oder einstellen, ohne dass hierin eine Pflichtverletzung liegt. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber unverzüglich. Betrifft die Einstellung eine für den Kunden wesentliche Funktion (insbesondere eine im gebuchten Paket ausdrücklich als Bestandteil ausgewiesene Funktion), kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt der Einstellung außerordentlich kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte für den nach der Einstellung verbleibenden Abrechnungszeitraum werden anteilig erstattet.
4. Einsatz künstlicher Intelligenz
4.1 Die Software nutzt große Sprachmodelle, um Anfragen zu analysieren, Antworten zu entwerfen und – soweit vom Kunden aktiviert – eigenständig zu beantworten.
4.2 EU-Inferenz. Die Verarbeitung durch Sprachmodelle erfolgt ausschließlich auf Infrastruktur innerhalb der Europäischen Union unter Zero-Data-Retention-Bedingungen; die Inhalte des Kunden werden bei den Modellanbietern nicht dauerhaft gespeichert. Dies gilt für alle Pakete und ist kein Aufpreis-Merkmal. Welche Anbieter der Anbieter hierfür einsetzt, ergibt sich aus der Unterauftragsverarbeiter-Liste; für deren Änderung gilt Ziffer 13.2.
4.3 Keine Verarbeitung außerhalb der EU. Es gibt keine Betriebsart, in der Inhalte des Kunden zur Verarbeitung durch Sprachmodelle die Europäische Union verlassen. Der Anbieter hält hierfür auch keine Zusatzoption bereit. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und ihre Verarbeitungsorte ergeben sich aus dem AVV und der Unterauftragsverarbeiter-Liste.
4.4 Kein Training. Die Daten des Kunden werden weder vom Anbieter noch von den eingesetzten Modellanbietern zum Training von Modellen verwendet. Der Anbieter stellt dies vertraglich mit seinen Unterauftragsverarbeitern sicher.
4.5 Gegenstand der KI-Leistung, Grenzen der Ergebnisse. KI-Ausgaben sind wahrscheinlichkeitsbasiert und können unvollständig oder unzutreffend sein. Gegenstand des Vertrages ist daher nicht die inhaltliche Richtigkeit einzelner KI-Ausgaben, sondern die Bereitstellung und das vertragsgemäße Funktionieren der dafür vorgesehenen Kontrollmechanismen. Der Anbieter schuldet insbesondere, dass vor jeder eigenständig versendeten Antwort die Guardrail-Prüfung durchlaufen wird, dass Runden-, Budget- und Volumengrenzen sowie der Not-Aus-Schalter wirken, dass die Übergabe an einen Menschen funktioniert und dass der vom Kunden eingestellte Autonomiegrad eingehalten wird – insbesondere, dass ohne aktiviertes eigenständiges Versenden keine Antwort ohne Freigabe an Endkunden gelangt.
4.6 Autonomiegrad. Der Kunde entscheidet für jeden KI-Mitarbeiter über den Autonomiegrad. Aktiviert er das eigenständige Versenden, geschieht dies in Kenntnis von Ziffer 4.5; er trägt die Verantwortung für die so versendeten Antworten. Die Software stellt hierfür Freigabe-, Eskalations- und Protokollfunktionen bereit.
4.7 Transparenz (Art. 50 KI-VO). Vollständig KI-erzeugte Antworten werden gegenüber Endkunden als solche kenntlich gemacht.
4.8 Zweckbestimmung, Rollen, ausgeschlossene Einsatzzwecke. Die Software ist als Werkzeug für die Bearbeitung von Kundenanfragen im Kundenservice bestimmt. Der Kunde setzt sie im eigenen Namen und für eigene Zwecke ein und ist damit Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO); die Betreiberpflichten, insbesondere die Information betroffener Personen im jeweiligen Einsatzkontext und die Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz der eingesetzten Personen (Art. 4 KI-VO), obliegen ihm. Untersagt ist der Einsatz für Zwecke, die nach Anhang III der KI-VO als Hochrisiko gelten – namentlich die Bewertung der Kreditwürdigkeit, die Auswahl oder Beurteilung von Bewerbern und Beschäftigten, Entscheidungen über den Zugang zu Bildung oder zu öffentlichen Leistungen, die Risikobewertung im Versicherungsbereich sowie Zwecke der Strafverfolgung, Migration und Justiz. Untersagt ist ebenso ein Einsatz für nach Art. 5 KI-VO verbotene Praktiken, insbesondere die Emotionserkennung am Arbeitsplatz und die biometrische Kategorisierung. Ändert der Kunde die Zweckbestimmung in dieser Weise, wird er insoweit selbst Anbieter im Sinne von Art. 25 Abs. 1 KI-VO; er stellt den Anbieter von allen hieraus resultierenden Ansprüchen frei.
4.9 Protokollierung der Einstellungen. Die Software protokolliert die für jeden KI-Mitarbeiter wirksamen Einstellungen – insbesondere Autonomiegrad, Guardrail-Schwellen und Runden- sowie Budgetgrenzen – sowie deren Änderungen einschließlich Zeitpunkt und auslösendem Nutzerkonto. Diese Protokolle gelten als zutreffende Wiedergabe der zum jeweiligen Zeitpunkt wirksamen Einstellungen, solange nicht das Gegenteil nachgewiesen wird.
5. Registrierung, Konten, Zugangsdaten
5.1 Zugangsberechtigt sind natürliche Personen, die der Kunde als Nutzer anlegt. Jeder Nutzer erhält ein persönliches Konto; das Teilen von Zugängen ist unzulässig.
5.2 Der Kunde schützt Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
5.3 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Einbringung der von ihm verarbeiteten Daten berechtigt ist.
6. Nutzungsregeln, Sperrung
6.1 Der Kunde nutzt die Software nicht rechtswidrig. Untersagt ist insbesondere das Einbringen rechtswidriger Inhalte, das Umgehen technischer Beschränkungen, automatisiertes Auslesen über die vorgesehenen Schnittstellen hinaus sowie jede Nutzung, die die Verfügbarkeit für andere Kunden beeinträchtigt.
6.2 Bei einem erheblichen Verstoß kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Androhung sperren; bei Gefahr im Verzug auch ohne Androhung. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
7. Abrechnungseinheiten, Kontingente
7.1 Team-Sitz: ein persönliches Nutzerkonto für eine natürliche Person.
7.2 KI-Mitarbeiter (Bot): eine konfigurierte, autonom arbeitende Instanz mit eigenem Namen und eigenen Regeln.
7.3 Bot-Konversation (die Abrechnungseinheit): ein Ticket oder Chat, das ein KI-Mitarbeiter eigenständig bearbeitet hat. Eine Bot-Konversation umfasst bis zu der in der Paketübersicht ausgewiesenen Zahl an Antwort-Runden des KI-Mitarbeiters. Führt ein Vorgang darüber hinaus, zählt jede weitere angefangene Runden-Gruppe als weitere Bot-Konversation. Die Übergabe an einen Menschen ist keine Antwort-Runde und begründet für sich genommen keine Bot-Konversation. Aus demselben Kontingent werden KI-Entwürfe zur Freigabe durch einen Menschen sowie KI-Hilfen im Antwortfeld (etwa Verbessern oder Ausformulieren) bedient. Nicht gezählt werden Zusammenfassungen, die KI-Suche sowie Vorgänge, in denen der KI-Mitarbeiter keine Antwort erzeugt hat.
7.4 Kontingent. Die Organisation des Kunden verfügt über ein monatliches Kontingent an Bot-Konversationen; sämtliche KI-Mitarbeiter und sämtliche KI-Entwürfe der Organisation buchen dagegen. Die Höhe des Kontingents und die zulässige Zahl an KI-Mitarbeitern sind in der Paketübersicht ausgewiesen. Der Abrechnungsmonat richtet sich nach dem Vertragsbeginn, nicht nach dem Kalendermonat.
7.5 Verhalten bei erschöpftem Kontingent. Ist das Kontingent aufgebraucht, pausieren das eigenständige Versenden der KI-Mitarbeiter und die Erzeugung weiterer KI-Antworten und -Entwürfe, bis zusätzliches Kontingent gebucht wird oder der nächste Abrechnungsmonat beginnt. Posteingang, Team-Arbeit, Portal und Wissensbasis bleiben unverändert nutzbar. Ohne eine vorherige Entscheidung des Kunden entstehen keine automatischen Mehrkosten. Zusätzliches Kontingent bucht der Kunde aktiv – es sei denn, er hat in den Abrechnungs-Einstellungen das automatische Nachbuchen nach Ziffer 7.7 selbst aktiviert.
7.6 Kontingente werden nicht in den Folgemonat übertragen.
7.7 Automatisches Nachbuchen (Opt-in). Der Kunde kann in den Abrechnungs-Einstellungen festlegen, dass bei aufgebrauchtem Kontingent automatisch Konversations-Pakete nachgebucht werden. Diese Funktion ist standardmäßig deaktiviert und wird ausschließlich durch eine ausdrückliche Aktivierung durch einen Organisations-Administrator wirksam; Preis je Paket und Monatshöchstzahl werden vor der Aktivierung angezeigt. Der Kunde legt bei der Aktivierung eine Höchstzahl an Paketen je Abrechnungsmonat fest; darüber hinaus wird nichts abgerechnet, und es gilt wieder Ziffer 7.5. Der Anbieter informiert den Kunden über jede Nachbuchung, über das Erreichen der Höchstzahl sowie über eine fehlgeschlagene Abrechnung jeweils per E-Mail an die Organisations-Administratoren; die Nachbuchungen sind im Kundenkonto einsehbar. Scheitert eine Abrechnung, unterbleiben weitere automatische Nachbuchungen bis zum Beginn des nächsten Abrechnungsmonats. Der Kunde kann die Funktion jederzeit mit Wirkung für die Zukunft deaktivieren; § 8 (Preise, Zahlung) gilt im Übrigen unverändert.
8. Preise, Zahlung, Preisanpassung
8.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.
8.2 Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus. Die Zahlung wird per hinterlegtem Zahlungsmittel (Stripe) zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums eingezogen. Soweit ausnahmsweise per Rechnung abgerechnet wird, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
8.3 Preisanpassung. Der Anbieter kann die Preise für laufende Verträge mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende anpassen. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Anpassungstermin kündigen; kündigt er nicht, gilt der angepasste Preis ab dem angekündigten Zeitpunkt.
8.4 Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist den Zugang beschränken. Eingehende Kundenanfragen werden während einer Beschränkung weiter entgegengenommen und gespeichert.
9. Verfügbarkeit, Support
9.1 Der Anbieter stellt eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel für die Produktivumgebung bereit, gemessen als Anteil der Zeit, in der die Produktivumgebung über ein externes Monitoring im 5-Minuten-Takt erreichbar war, bezogen auf ein Kalenderjahr; die in Ziffer 9.2 genannten Zeiten bleiben unberücksichtigt.
9.2 Nicht als Ausfall gelten: angekündigte Wartungsfenster (außerhalb 8–18 Uhr werktags, Ankündigung 48 h vorher), höhere Gewalt, Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters sowie Ausfälle von Vorleistungen Dritter.
9.3 Support per E-Mail und im Produkt, Mo–Fr 9–17 Uhr, außer Feiertage am Sitz des Anbieters. Die Erstreaktion richtet sich nach der Störungsklasse:
- Kritisch – der Produktivbetrieb steht still oder es droht Datenverlust: Erstreaktion bis zum Ablauf des nächsten Support-Arbeitstages.
- Erheblich – eine wesentliche Funktion ist erheblich gestört und es besteht kein zumutbarer Workaround: bis zum Ablauf des zweiten Support-Arbeitstages.
- Gering – allgemeine Anfragen sowie kleinere oder kosmetische Fehler: bis zum Ablauf des vierten Support-Arbeitstages.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, meldet Störungen unverzüglich und nachvollziehbar, hält die von ihm angebundenen Systeme (Postfach, DNS, Website) betriebsbereit und wirkt bei der Aufklärung von Störungen mit.
10.2 Beim Einsatz von KI-Mitarbeitern wählt der Kunde den Autonomiegrad und die Guardrail-Einstellungen passend zu seinem Einsatzzweck, pflegt die Wissensbasis, auf die sich die KI stützt, und kontrolliert eigenständig versendete Antworten stichprobenartig. Werden ihm unzutreffende Ausgaben bekannt, passt er die Einstellungen an oder setzt das eigenständige Versenden aus.
11. Rechte an der Software, Daten des Kunden
11.1 Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im eigenen Geschäftsbetrieb.
11.2 Die vom Kunden eingebrachten Daten bleiben seine Daten. Der Anbieter erwirbt daran keine Rechte über das für die Leistungserbringung Erforderliche hinaus.
11.3 Datenexport. Der Kunde kann seine Inhalte (Tickets, Kontakte, Wissensbasis, Anhänge) während der Vertragslaufzeit in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren.
11.4 Der Anbieter darf aggregierte, nicht personenbezogene Nutzungsstatistiken zur Verbesserung der Software auswerten.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht gilt 3 Jahre über das Vertragsende hinaus. Ausgenommen sind offenkundige oder unabhängig entwickelte Informationen sowie gesetzliche Offenlegungspflichten.
13. Datenschutz
13.1 Beide Parteien halten die DSGVO ein. Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gilt der AVV nach Art. 28 DSGVO (Ziffer 2.2), der diesen AGB vorgeht, soweit er abweichende Regelungen enthält.
13.2 Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind unter Subprozessoren öffentlich einsehbar. Änderungen kündigt der Anbieter mindestens 30 Tage im Voraus aktiv per E-Mail an die Organisations-Administratoren an – mit Anbieter, Zweck, Ort und Zeitpunkt; der Kunde kann innerhalb dieser Frist widersprechen.
14. Gewährleistung
14.1 Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Software während der Vertragslaufzeit.
14.2 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
14.3 Verjährung. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt bleiben die Fälle der Ziffer 15.1; für diese gelten die gesetzlichen Fristen.
15. Haftung
15.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Nettovergütung, mindestens jedoch auf 50.000 EUR.
15.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt, insbesondere die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO; für den Ausgleich im Innenverhältnis gilt § 10 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
15.4 Datenverlust. Die Sicherung der im System gespeicherten Daten schuldet der Anbieter nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags. Vorbehaltlich Ziffer 15.1 ist die Haftung für den Verlust von Daten der Höhe nach auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Anbieter und bei Nutzung der Exportfunktion nach Ziffer 11.3 durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
15.5 Was als Garantie gilt. Eine Garantie im Sinne von Ziffer 15.1 übernimmt der Anbieter nur, wenn er eine Eigenschaft in diesen AGB oder in einer gesonderten Vereinbarung in Textform ausdrücklich als Garantie bezeichnet. Angaben auf der Website, in Produktbeschreibungen, Preisübersichten und sonstigen Werbematerialien begründen keine Garantie, auch wenn sie den Begriff „Garantie“ verwenden. Die vereinbarte Beschaffenheit der Leistung bleibt hiervon unberührt; sie ergibt sich aus diesen AGB, insbesondere aus den Ziffern 3, 4 und 9.
16. Freistellung
16.1 Freistellung durch den Kunden. Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter erhoben werden, soweit sie auf einer vom Kunden zu vertretenden vertragswidrigen Nutzung der Software oder auf einer Rechtsverletzung durch die vom Kunden eingebrachten Inhalte beruhen. Ausgenommen sind Ansprüche, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
16.2 Freistellung durch den Anbieter. Der Anbieter stellt den Kunden von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Kunden erhoben werden, soweit sie darauf beruhen, dass die vertragsgemäße Nutzung der Software gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt. Der Anbieter kann in diesem Fall nach seiner Wahl die Software so ändern oder ersetzen, dass die Rechtsverletzung entfällt, ein entsprechendes Nutzungsrecht beschaffen oder den Vertrag außerordentlich kündigen und im Voraus gezahlte Entgelte für den verbleibenden Abrechnungszeitraum anteilig erstatten. Ziffer 15 gilt entsprechend.
16.3 Verfahren. Die freistellungsberechtigte Partei informiert die andere Partei unverzüglich über den geltend gemachten Anspruch, überlässt ihr auf Verlangen die Rechtsverteidigung und gibt ohne deren Zustimmung kein Anerkenntnis ab. Beide Parteien unterstützen einander bei der Abwehr und stellen die hierfür erforderlichen Informationen bereit.
17. Laufzeit und Kündigung
17.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist bei monatlicher Zahlung zum Ende des Abrechnungsmonats, bei jährlicher Zahlung zum Ende der Laufzeit kündbar.
17.2 Kündigungen bedürfen der Textform.
17.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
17.4 Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten des Kunden für 30 Tage zum Export bereit und löscht sie anschließend nach dem im AVV beschriebenen Verfahren.
18. Änderungen dieser AGB
18.1 Der Anbieter kann diese AGB mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an eine geänderte Leistung erforderlich ist.
18.2 Der Kunde kann der Änderung innerhalb von 4 Wochen ab Zugang widersprechen. Der Anbieter weist in der Mitteilung gesondert auf Frist und Rechtsfolgen hin. Widerspricht der Kunde, kann der Anbieter zum Wirksamwerden der Änderung ordentlich kündigen.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
19.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.